Verträge zum Sportzentrum Pasching

Verträge zum Sportzentrum Pasching

Das Sportzentrum inklusive Stadion, Trainingsplätze und der Parkplätze ist im Eigentum der Gemeinde. Die Nutzung ist durch mehrere Verträge geregelt.

Pachtvertrag mit der LASK GmbH vom 16.2.2017

Die Verpachtung des Stadions samt des erforderlichen Inventars ist eine entgeltliche Überlassung eines eingerichteten Betriebes gewerblicher Art (KStG § 2 Abs 2 Z 2). Der Vertrag umfasst auch das angrenzende Kunstrasenfeld, die Flutlichtanlage, die Lautsprecheranlage, die Kraftkammer im Waldbad und ein 1/3 der dem Sport- und Freizeitzentrum zugeordneten Parkplätze.

Die gesamte Vermarktung im Stadionbereich und alle im Zusammenhang mit dem Fußball- oder Veranstaltungsbetrieb des Pächters stehenden Werbemöglichkeiten wie Vergabe des Stadionnamens sowie alle Erlöse hieraus stehen ausschließlich dem LASK zu.

Der jährliche Pachtzins beträgt 3.000 Euro.

Die Gemeinde zahlt 50% sämtlicher vom LASK, von den LASK-Gesellschaften mit Sitz in Pasching wie LASK Marketing GmbH, LASK Merchandising GmbH sowie von Gesellschaften, welche den Akademiebetrieb des LASK führen, erhaltenen Zahlungen (ausgenommen Pachtzins) an den LASK zurück.

Die Gemeinde verzichtet bis zum Jahr 2037 auf das Kündigungsrecht. Sie sichert zu, dass sie sich bemüht, die bestehenden Trainingsflächen sowie die für die Errichtung des Kunstrasenplatzes notwendigen Flächen auf eigene Kosten von der Stadt Linz zu erwerben.

Baurechtsvertrag mit der FC Juniors GmbH vom 4.2.2019

Dieser Vertrag gewährt der FC Juniors GmbH das Baurecht und Nutzungsrecht für das LASK Trainingszentrum an der Pfanzaglgutstraße mit 4 Fußballfelder mit einer Größe von 45.023 m².

Für die zur Errichtung der Fußballfelder erforderliche Rodung des Heidewalds wurde zugesichert, dass die FC Juniors GmbH bis spätestens 31.12.2021 eine Ersatzaufforstung über 28.180 m² durchführt.

Der jährliche Pachtzins beträgt 3.000 Euro.

Der Baurechtsvertrag wurde bis zum 31.12.2059 abgeschlossen.

Nachtrag zum LASK Pachtvertrag vom 16.2.2022

Dieser Vertrag regelt die Verlängerung der zuvor bis zum 30.6.2022 begrenzten Profi-Fußballspiele in Pasching.

In der Gemeinderatssitzung am 17.2.2022 wurde der erst am Tag davor erstellte Vertragsentwurf trotz kritischer Stimmen der Grünen, der SPÖ und der Liste Öfferlbauer mehrheitlich beschlossen.

Durch unseren intensiven Austausch mit BGM Markus Hofko sowie einigen Gemeinderäten konnten längst geforderte Verbesserungen für die Anrainer erreicht und bestehende Regelungen präzisiert werden:

    1. Genaue Abgrenzung was als „Profi-Fußballspiele“ zählt.
    2. Festlegung, welche Spiele bis wann noch erlaubt sind:
      • FC Juniors OÖ GmbH in der 2. Liga bis längstens 30.05.2022
      • Profi-Fußballspiele der LASK GmbH bis 31.12.2022
      • ÖFB-Cups bis zur vierten Austragungsrunde im Februar 2023
    3. Einhaltung der Auflagen zu VIP-Zelt und Container.
    4. Einschränkungen der Nutzung des Kunstrasenplatzes (keine Stell-/Lagerplätze; ausgenommen davon sind Lieferanten während der Ladetätigkeit, Einsatzfahrzeuge und Spieltagsoffizielle während des Spieles).
    5. Rücknahme der alten Kunstrasenfläche aus der Pacht nach dem 30.06.2023. Dies ermöglicht die Abtragung und spätere Nutzung der Fläche durch die Gemeinde.
    6. Veranstaltungen, die nicht dem Fußballbetrieb zuzurechnen sind, brauchen die Zustimmung der Gemeinde.
    7. Gewährleistung des Anrainerverkehrs bei Veranstaltungen. Die Zufahrt von Anrainern an Spieltagen wird durch eine Zufahrtsberechtigung erleichtert. Wer im Vorhinein über die Spieltermine informiert werden möchte, kann eine SMS-Erinnerung anfordern.
    8. Reinigung der Umgebung nach Profi-Fußballspielen spätestens am Folgetag.
    9. Bis zum 01.01.2023 sind Rasenmäharbeiten an Sonn- und Feiertagen sowie am Samstag nach 14.00 Uhr nur mit elektrisch betriebenen Rasenmähern zulässig. Aerifizierungsarbeiten sind an Sonn- und Feiertagen, an Samstagen ab 14.00 Uhr unzulässig.
    10. Ab 01.01.2023 gelten im Wesentlichen die Zeiten der Lärmschutzverordnung. Es sind Arbeiten mit Elektro- bzw. Verbrennungsmotor sowie Aerifizierungsarbeiten an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Diese dürfen nur von Montag bis Freitag in der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr und am Samstag von 07.00 bis 14.00 Uhr durchgeführt werden.
    11. Ausdrückliche Begrenzung der Nutzung der Flutlichtanlage auf die behördlich bewilligte Anzahl und Dauer.
    12. Untersagung des Betriebs von Stromaggregaten mit Ausnahme für Notstrom.
    13. Ersatz der bestehenden Rasenheizung durch eine mit der Gemeinde abgestimmten und erforderlichenfalls bewilligten Rasenheizung ab 01.07.2023.
    14. Einhaltung sämtlicher Inhalte öffentlich-rechtlicher Bewilligungen.

Berücksichtigt man die bereits zuvor geltenden Vereinbarungen und die Tatsache, dass sämtliche öffentlich-rechtliche Bewilligungen ohnehin eingehalten werden müssen, so stehen der Verlängerung der Profi-Fußballspiele Verbesserungen durch die Punkte 5, 8, 9, 10, 12 und 13 gegenüber. Allerdings dürfen nun zusätzlich Spieltagsoffizielle auf dem Kunstrasenfeld parken.

Werden die aufgeführten Punkte nicht eigehalten so gibt es die Konsequenz einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 750,00 pro Verstoß. Sollte euch eine Verletzung der Vereinbarungen auffallen, ist es am besten dies zu dokumentieren (Fotos, etc.) und der Verstoß kann Herrn BGM Ing. Markus Hofko (https://www.pasching.at/Hofko_Markus) gemeldet werden. Bei Fragen dazu könnt ihr uns gerne kontaktieren.

Ein Vertrag vom 23.10.2018 regelt die Nutzungsrechte des SV Pasching am Spielfeld 4 der Trainingsfelder. Dieser Vertrag wurde erweitert, sodass die Gemeinde die Rechte bei Bedarf auf einen anderen Verein übertragen kann.

Zum Nachlesen der genauen Vereinbarungen ist der gesamte Zusatzvertrag auf unserer Webseite verfügbar (siehe Downloads – 2022-02-15-Nachtrag-zum-Pachtvertrag_v5).

Für die Rasenarbeiten auf den neuen Trainingsplätzen gilt weiter die Höchstgrenze von 2 Stunden pro Tag.