Wer schützt das Grundwasser in Wagram?

Bereits im August 2019 wurden die Gemeinde Pasching und die Oö. LRG Direktion für Inneres und Kommunales schriftlich auf eine Ölheizung mit großem Öltank und auf ein Dieselaggregat aufmerksam gemacht, welche nur wenige Meter entfernt von der Brunnenanlage Schöppfeldsiedlung in Wagram und dem Wasserschutzgebiet betrieben werden, ohne dass es Auflagen dazu gibt.


Überblick zur Nutzung der Flächen bei altem Kunstrasenfeld


Kunstdüngerlager, Tankanlage, Öl-Tank und Öl-Heizung auf Sattelauflieger

Das Dieselaggregat wird bei Fußballspielen im Normalbetrieb zur Stromerzeugung eingesetzt und verfügt auch elektrizitätsrechtlich über keine Genehmigung.


360 kW Dieselaggregat mit 636 Liter Tank

Die Gemeinde fühlt sich für diese Einrichtungen auf ihrem Grundstück nicht zuständig, da diese aus rechtlicher Sicht nicht fix mit einem Bauwerk verbunden sind und daher keine Bauverfahren erforderlich sind. 

Die Anwohner gehen davon aus, dass zumindest der LASK als Gewerbebetrieb für die Anlagen verantwortlich ist und sind mit dieser Frage zum Landesverwaltungsgericht gegangen – eine Entscheidung dazu ist aber immer noch offen (Stand 15.9.2021). 

Aufgrund des sinkenden Wasserspiegels wurde im Juni 2020 bei der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land auch die genehmigte Wasserentnahmemenge für das neue LASK-Trainingszentrum nachgefragt. Dabei wurde bekannt, dass es noch keine wasserrechtliche Bewilligung für die bereits genutzten neuen Fußballfelder gibt. In der Zwischenzeit zeigte sich zusätzlich, dass

    • eine wesentlich geringere Retentionsflächen beim Stadion-Parkplatz umgesetzt wurde als im Einreichplan angegeben,
    • große Mengen Kunstdünger direkt neben der Tankanlage gelagert werden,
    • die nicht genehmigte 1.000 Liter Tankanlage nur im Innenbereich verwendet werden dürfte,
    • für das LASK-Trainingszentrum keine Parkplätze eingereicht wurden und daher keine Schutzeinrichtungen und kein zusätzlicher Lärm durch Parkplätze berücksichtigt wurde, die Flächen aber als Parkplatz genutzt werden.


Parkplatznutzung beim neuen LASK-Trainingszentrum


Einsatz von Unkrautvernichtungsmittel


Lagerung von Paletten mit 50 x 25 kg Kunstdünger in Container

Die Anwohner warten nun bereits seit 15 Monaten auf das Ergebnis der wasserrechtlichen Bewilligung.

Im Schreiben IKD.2021-281251/11-um vom 07.07.2021 bestätigt die Direktion Inneres und Kommunales, dass die Errichtung eines Kunstrasenplatzes insgesamt als bewilligungspflichtiges Bauvorhaben im Sinn des § 24 Abs. 1 Z. 2 Oö. BauO 1994 einzustufen ist.